ANGEKLAGTER IM GERICHTLICHEN VERFAHREN

ANGEKLAGTER ist die Person, gegen die die Anklage in der gerichtlichen Phase verhandelt wird. Ein gerichtliches Verfahren kann aufgrund einer staatsanwaltschaftlichen Anklageschrift oder bei privat verfolgten Delikten aufgrund der Privatklage des Verletzten eingeleitet werden. Diese Stellung ist daher nicht auf Verfahren aufgrund einer Anklageschrift beschränkt.
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