VERLETZTER / GESCHÄDIGTE JURISTISCHE PERSON
Verletzter ist eine natürliche Person, die durch eine Straftat einen Vermögens- oder Nichtvermögensschaden erlitten hat. Im gerichtlichen Verfahren kann sie sich als Nebenankläger und/oder Zivilkläger beteiligen.
Eine geschädigte juristische Person ist eine Organisation, die durch eine Straftat einen Vermögensschaden erlitten hat. Im gerichtlichen Verfahren kann sie sich als Zivilkläger beteiligen.
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