RechtsanwaltMarian Georgiev Ivanov
DE
☰

VERBOT DER EINREISE UND DES AUFENTHALTS IN BULGARIEN UND IM SCHENGEN-RAUM MIT SIS-AUSSCHREIBUNG (ARTIKEL 39а, 42з UND 44в DES GESETZES ÜBER AUSLÄNDER IN DER REPUBLIK BULGARIEN)

Grenzübergang — Einreisekontrolle der Republik Bulgarien

Das Recht auf anwaltliche Verteidigung — unmittelbar ab Anordnung einer verwaltungsrechtlichen Zwangsmaßnahme.

Rechtsanwalt Marian Georgiev Ivanov

Rechtsanwalt Ivanov kontaktieren →ivanov.bg.sf@gmail.comOriginalbild ↗