NEBENANKLÄGER
Ein Verletzter, der durch eine von Amts wegen verfolgte Straftat einen Vermögens- oder Nichtvermögensschaden erlitten hat, ist berechtigt, am gerichtlichen Verfahren als Nebenankläger teilzunehmen.
Das Recht auf anwaltlichen Beistand in jeder Phase des gerichtlichen Verfahrens.