RechtsanwaltMarian Georgiev Ivanov
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Nebenankläger, Privatkläger und Zivilkläger

NEBENANKLÄGER

Ein Verletzter, der durch eine von Amts wegen verfolgte Straftat einen Vermögens- oder Nichtvermögensschaden erlitten hat, ist berechtigt, am gerichtlichen Verfahren als Nebenankläger teilzunehmen.

Das Recht auf anwaltlichen Beistand in jeder Phase des gerichtlichen Verfahrens.

PRIVATKLÄGER

Der Verletzte einer Straftat, die auf seine Privatklage verfolgt wird, kann die Anklage vor Gericht als Privatkläger erheben und vertreten.

Das Recht auf anwaltlichen Beistand in jeder Phase des gerichtlichen Verfahrens.

ZIVILKLÄGER

Der Verletzte oder seine Erben sowie juristische Personen, denen durch die Straftat ein Schaden entstanden ist, können im gerichtlichen Strafverfahren eine zivilrechtliche Schadensersatzklage erheben und sich als Zivilkläger am Verfahren beteiligen.

Das Recht auf anwaltlichen Beistand in jeder Phase des gerichtlichen Verfahrens.

Rechtsanwalt Marian Georgiev Ivanov

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