Nebenankläger, Privatkläger und Zivilkläger
NEBENANKLÄGER
Ein Verletzter, der durch eine von Amts wegen verfolgte Straftat einen Vermögens- oder Nichtvermögensschaden erlitten hat, ist berechtigt, am gerichtlichen Verfahren als Nebenankläger teilzunehmen.
Das Recht auf anwaltlichen Beistand in jeder Phase des gerichtlichen Verfahrens.
PRIVATKLÄGER
Der Verletzte einer Straftat, die auf seine Privatklage verfolgt wird, kann die Anklage vor Gericht als Privatkläger erheben und vertreten.
Das Recht auf anwaltlichen Beistand in jeder Phase des gerichtlichen Verfahrens.
ZIVILKLÄGER
Der Verletzte oder seine Erben sowie juristische Personen, denen durch die Straftat ein Schaden entstanden ist, können im gerichtlichen Strafverfahren eine zivilrechtliche Schadensersatzklage erheben und sich als Zivilkläger am Verfahren beteiligen.
Das Recht auf anwaltlichen Beistand in jeder Phase des gerichtlichen Verfahrens.